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Vorsorge & Pensionierung

Planen Sie Ihre Zukunft – ohne Vorsorgelücken.

AHV, 2. und 3. Säule, Invalidität, Todesfall: Wir analysieren Ihre Vorsorge als Ganzes, um Ihre Angehörigen zu schützen und eine unbeschwerte Pensionierung vorzubereiten.

Warum das wichtig ist

Ganz reale Situationen.

Situation

Sie haben Teilzeit gearbeitet oder eine berufliche Pause eingelegt.

Folge

Ihre 2. Säule weist Lücken auf: Ein Einkauf in die Pensionskasse kann sie schliessen und gleichzeitig Ihre Steuern senken.

Situation

Eine Krankheit hindert Sie dauerhaft daran, zu arbeiten.

Folge

Die Renten der IV und der beruflichen Vorsorge (BVG) ersetzen nur einen Teil Ihres Einkommens: Ohne Zusatzdeckung sinkt Ihr Lebensstandard.

Situation

Ihre Pensionierung rückt näher.

Folge

Rente oder Kapital, Zeitplan der Bezüge, Steuern: Die Entscheide der letzten Jahre wirken sich dauerhaft aus.

Was wir abdecken

Das Wichtigste, einfach erklärt.

Bilanz der drei Säulen

Wir fassen AHV, Pensionskasse und 3. Säule zusammen, um Ihr künftiges Einkommen und allfällige Lücken zu ermitteln.

Einkauf in die Pensionskasse

Eine Lücke in der 2. Säule schliessen und den Betrag gleichzeitig vom steuerbaren Einkommen abziehen – nach einem durchdachten Zeitplan.

3a bei Bank oder Versicherung

Flexibles Sparen bei einer Bank oder eine Versicherungslösung mit Todesfall- und Invaliditätsschutz: Wir wählen nach Ihren Zielen.

Rückwirkender 3a-Einkauf

Seit 2026 können Jahre ohne 3a-Einzahlung (oder mit nur teilweiser Einzahlung) ab 2025 nachträglich eingekauft werden, bis zu zehn Jahre zurück.

Erwerbsunfähigkeit

Rente oder Kapital bei Invalidität, ergänzend zu IV und BVG, damit Ihr Lebensstandard erhalten bleibt.

Schutz der Angehörigen

Todesfallkapital, Rente für Ihre Partnerin oder Ihren Partner – auch ohne Trauschein, denn dann besteht nicht immer automatisch ein Schutz.

Rente oder Kapital

Ein unumkehrbarer Entscheid: Wir vergleichen beide Varianten anhand Ihrer Gesundheit, Ihrer Steuersituation und Ihrer Pläne.

Freizügigkeit

Vergessene Guthaben, Stellenwechsel, Wegzug ins Ausland: Wir finden Ihre Freizügigkeitskonten und führen sie zusammen.

Worauf zu achten ist

Die Fehler, die wir am häufigsten sehen.

  • 01

    Ein Einkauf mit zu raschem Bezug

    Leistungen aus einem Einkauf in die Pensionskasse dürfen während drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden (Art. 79b BVG). Sonst kann der Steuerabzug infrage gestellt werden.

  • 02

    Alles im selben Jahr beziehen

    Kapitalbezüge aus der 2. und der 3. Säule im selben Jahr werden für die Steuerberechnung zusammengezählt. Wer sie auf mehrere Jahre verteilt, kann die Steuerrechnung senken.

  • 03

    Den unverheirateten Partner vergessen

    Unverheiratete Partnerinnen und Partner haben nicht automatisch Anspruch auf Hinterlassenenleistungen: Oft müssen sie der Pensionskasse gemeldet werden.

  • 04

    Die 3. Säule nicht nutzen

    2026 sind bis zu 7'258 Franken (mit 2. Säule) bzw. 20 % des Einkommens, höchstens 36'288 Franken (ohne 2. Säule), abziehbar: Jedes ungenutzte Jahr ist eine verlorene Steuerersparnis.

Unsere Methode

Begleitung in 4 Schritten, ohne Aufwand für Sie.

  1. 01

    Analyse

    Ihre Verträge, Ihre Bedürfnisse, Ihre Ziele: Wir machen eine vollständige Bestandsaufnahme.

    Das erhalten Sie

    Eine klare Übersicht über Ihre Deckungen

  2. 02

    Vergleich

    Als ungebundener Broker vergleichen wir die Angebote zahlreicher Versicherer – ohne Voreingenommenheit.

    Das erhalten Sie

    Die besten Angebote, für Sie verglichen

  3. 03

    Umsetzung

    Wir kümmern uns um alle Formalitäten, von der Kündigung bis zu den neuen Verträgen.

    Das erhalten Sie

    Kein administrativer Aufwand für Sie

  4. 04

    Betreuung

    Schadenfälle, Veränderungen im Leben, regelmässige Überprüfungen: Wir bleiben an Ihrer Seite.

    Das erhalten Sie

    Ein persönlicher Ansprechpartner, langfristig

  • UngebundenUnabhängiger Broker
  • FINMAIm Register eingetragen · F01536191
  • +2'500Betreute Kunden
  • 98 %Zufriedenheit
  • +10 JahreErfahrung

Häufige Fragen

Vorsorge & Pensionierung:Ihre Fragen.

Die Antworten unserer Fachleute auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Die Obergrenze hängt von Ihrer Situation ab:

  • Mit Pensionskasse: bis zu 7'258 Franken.
  • Ohne Pensionskasse: bis zu 20 % Ihres Erwerbseinkommens, höchstens 36'288 Franken.

Diese Beträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Noch eine Frage?

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