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Steuern

Zahlen Sie so viel Steuern wie nötig – keinen Franken mehr.

Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, Kapitalbezüge, Status als Quasi-Ansässige: Ihre Vorsorgeentscheide sind auch Steuerentscheide. Wir planen sie mit Ihnen.

Warum das wichtig ist

Ganz reale Situationen.

Situation

Sie zahlen nichts in Ihre 3. Säule ein.

Folge

Sie verzichten jedes Jahr auf einen Abzug von bis zu 7'258 Franken von Ihrem steuerbaren Einkommen (2026).

Situation

Sie planen, Ihre 2. und Ihre 3. Säule im selben Jahr zu beziehen.

Folge

Die Beträge werden für die Besteuerung der Kapitalleistungen zusammengezählt: Die Steuerrechnung kann deutlich höher ausfallen.

Situation

Sie arbeiten in der Schweiz, wohnen aber im Ausland.

Folge

Als quellenbesteuerte Person können Sie möglicherweise eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, um Ihre Abzüge geltend zu machen.

Was wir optimieren

Das Wichtigste, einfach erklärt.

3a-Abzüge

Jedes Jahr den Maximalbetrag einzahlen und seit 2026 die ab 2025 entstandenen 3a-Lücken nachträglich einkaufen.

Geplante Pensionskasseneinkäufe

Einkäufe auf mehrere Jahre verteilen, um die Steuerwirkung zu optimieren – unter Einhaltung der Dreijahresfrist vor jedem Kapitalbezug.

Gestaffelte Bezüge

Mehrere 3a-Konten und Bezüge, die über mehrere Steuerjahre geplant werden, um die Progression zu mildern.

Planung der Pensionierung

Zeitplan der Bezüge, Wahl zwischen Rente und Kapital, Wohnsitz: eine Strategie, die mehrere Jahre vor der Pensionierung aufgebaut werden muss.

Übliche Abzüge

Berufskosten, Versicherungsprämien, Kinderbetreuungskosten, Spenden: In Ihrer Steuererklärung darf nichts vergessen gehen.

Grenzgänger & Quasi-Ansässige

Wenn mindestens 90 % der weltweiten Bruttoeinkünfte Ihres Haushalts in der Schweiz steuerbar sind, ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) möglich.

Begleitung bei der Steuererklärung

Wir bereiten mit Ihnen die Vorsorgebescheinigungen vor und arbeiten mit Ihrem Treuhänder zusammen.

Worauf zu achten ist

Die Fehler, die wir am häufigsten sehen.

  • 01

    Das ganze Kapital im selben Jahr beziehen

    Die Steuer auf Kapitalleistungen ist progressiv: Wer 2. und 3. Säule im selben Jahr bezieht, erhöht den anwendbaren Steuersatz.

  • 02

    Kurz vor einem Bezug einkaufen

    Folgt auf einen Einkauf in die Pensionskasse innert drei Jahren ein Kapitalbezug, kann der Steuerabzug rückgängig gemacht werden.

  • 03

    Die Frist für die NOV verpassen

    Im Wallis muss der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung spätestens am 31. März des Jahres nach dem betreffenden Steuerjahr eingereicht werden – und von Nichtansässigen jedes Jahr erneuert werden.

  • 04

    Nur ein einziges 3a-Konto

    Ein 3a-Konto wird auf einmal bezogen. Mit mehreren Konten können Sie die Bezüge auf mehrere Jahre verteilen.

Unsere Methode

Begleitung in 4 Schritten, ohne Aufwand für Sie.

  1. 01

    Analyse

    Ihre Verträge, Ihre Bedürfnisse, Ihre Ziele: Wir machen eine vollständige Bestandsaufnahme.

    Das erhalten Sie

    Eine klare Übersicht über Ihre Deckungen

  2. 02

    Vergleich

    Als ungebundener Broker vergleichen wir die Angebote zahlreicher Versicherer – ohne Voreingenommenheit.

    Das erhalten Sie

    Die besten Angebote, für Sie verglichen

  3. 03

    Umsetzung

    Wir kümmern uns um alle Formalitäten, von der Kündigung bis zu den neuen Verträgen.

    Das erhalten Sie

    Kein administrativer Aufwand für Sie

  4. 04

    Betreuung

    Schadenfälle, Veränderungen im Leben, regelmässige Überprüfungen: Wir bleiben an Ihrer Seite.

    Das erhalten Sie

    Ein persönlicher Ansprechpartner, langfristig

  • UngebundenUnabhängiger Broker
  • FINMAIm Register eingetragen · F01536191
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Häufige Fragen

Steuern:Ihre Fragen.

Die Antworten unserer Fachleute auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Ihre gesamten 3a-Einzahlungen im Rahmen der Höchstbeträge: 7'258 Franken, wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, sonst 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens 36'288 Franken. Die Steuerersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab: Je höher Ihr steuerbares Einkommen, desto grösser fällt sie aus.

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